Donnerstag,
den 23 April 2026 um
15:52 Uhr
| Geschrieben von: FF-Scheibbs |
26 Zugriffe
Waldbrandverordnung für den Bezirk Scheibbs
Aufgrund der aktuellen Witterungssituation wurde von der Bezirkshauptmannschaft Scheibbs mit 23. April 2026 eine Waldbrandverordnung für den gesamten Verwaltungsbezirk erlassen.
Grund dafür ist ein deutliches Niederschlagsdefizit in den vergangenen Wochen.
Die Streuschicht vieler Wälder ist stark ausgetrocknet, wodurch eine erhöhte Gefahr für Waldbrände besteht. Sporadische Niederschläge reichen derzeit nicht aus, um eine ausreichende Durchfeuchtung zu gewährleisten.
𝗦𝘁𝗿𝗶𝗸𝘁𝗲𝘀 𝗩𝗲𝗿𝗯𝗼𝘁 𝘃𝗼𝗻 𝗼𝗳𝗳𝗲𝗻𝗲𝗺 𝗙𝗲𝘂𝗲𝗿!
Mit Inkrafttreten der Verordnung sind sämtliche brandgefährlichen Handlungen in Wäldern sowie in deren Gefährdungsbereich (Waldrandnähe) strikt untersagt.
Dazu zählen insbesondere:
– das Entzünden von Feuer
– das Rauchen
– der Umgang mit offenem Licht und Feuer
– die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen
Der Gefährdungsbereich umfasst alle Flächen, bei denen aufgrund von Bodenbeschaffenheit oder Windverhältnissen ein Übergreifen eines Feuers auf den Wald möglich ist.
𝙃𝙤𝙝𝙚 𝙎𝙩𝙧𝙖𝙛𝙚𝙣 𝙗𝙚𝙞 𝙈𝙞𝙨𝙨𝙖𝙘𝙝𝙩𝙪𝙣𝙜
Übertretungen dieser Verordnung werden gemäß Forstgesetz geahndet und können mit Geldstrafen von bis zu 7.270 Euro oder mit Freiheitsstrafen von bis zu vier Wochen bestraft werden.
𝘼𝙥𝙥𝙚𝙡𝙡 𝙖𝙣 𝙙𝙞𝙚 𝘽𝙚𝙫ö𝙡𝙠𝙚𝙧𝙪𝙣𝙜:
Die Feuerwehren des Bezirkes Scheibbs appellieren eindringlich an die Bevölkerung, diese Maßnahmen strikt einzuhalten und besonders achtsam mit möglichen Zündquellen umzugehen.
Die Verordnung gilt ab sofort und bis auf Widerruf.

